-) Benötige ich eine Verordnung für Physiotherapie?
Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt nötig (mit persönlichen Daten, einer medizinischen Diagnose, der Anzahl der Behandlungseinheiten und der verordneten Behandlung, z.B.: 10x EHG 45min und 15min MA). Bitte lassen Sie diese Verordnung vor Therapiebeginn von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine anteilsmäßige Kostenrefundierung chefärztlich bewilligen.
Im Bereich der Prävention (Beratung, Massage oder Trainingsplanerstellung) benötigen Sie keine ärztliche Überweisung. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie unter Schmerzen leiden oder andere behandlungsbedürftige Erkrankungen haben, teilen Sie mir dies bitte sofort mit. Die Krankenkassen refundieren keine Kosten für Prävention.
-) Wie verrechne ich meine Behandlungskosten?
Die Kosten der Behandlung teile ich Ihnen bei Terminvereinbarung bzw. zu Therapiebeginn mit. Am Ende der Behandlung bzw. der Behandlungsserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungseinheiten aus. Ich bitte Sie, das Honorar mittels Zahlschein bzw. über online-banking innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Honorarnote auf mein Konto zu überweisen. Die Bankdaten entnehmen Sie bitte der Honorarnote.
-) Bekomme ich Kosten von der Krankenkasse refundiert?
Nach Einreichung der Original-Honorarnote über die physiotherapeutische Behandlung mit der von der Krankenkasse bewilligten ärztlichen Verordnung und dem Zahlungsbeleg der Honorarüberweisung werden je nach gesetzlicher Krankenkasse Kosten anteilsmäßig refundiert.
Die Differenz können Sie ggf. bei Ihrer Privatversicherung einreichen.
-) Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Um einen Termin für Physiotherapie zu vereinbaren kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter
+43(0)699/11094938 oder per e-mail unter kontakt@physio-nemeth.at.
Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für meinen verlässlichen Rückruf.
-) Was mache ich, wenn ich bei einem Termin verhindert bin?
Falls Sie an einem bereits vereinbarten Termin verhindert sind, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch unter +43(0)699/11094938 abzusagen.
Nicht oder zu spät abgesagte Termine müssen in Rechnung gestellt werden.
-) Was soll ich zur Therapie mitbringen?
Bitte zur ersten Therapieeinheit den von der Krankenkasse bewilligten, ärztlichen Verordnungsschein sowie relevante Befunde oder OP-Berichte mitbringen.
Ein für Sie persönliches Leintuch, stelle ich Ihnen für die gesamte Behandlungszeit zur Verfügung.
Bitte bequeme Kleidung und evt. ein Handtuch mitbringen.
-) Wie gestaltet sich der Therapieablauf?
In persönlicher Einzelbetruung (60-Minuten-Einheiten) wird mit Ihnen ein Behandlungsziel sowie die Therapieplanung (Behandlungsmaßnahmen, Termine, Frequenz, Umfang) vereinbart.
Die Behandlung setzt sich aus allen für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration sowie Terminvergabe, Dokumentation und für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung.
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (MTD-Gesetz) und orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und dem Erstbefund erstelle ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.
Alle Informationen, die Sie mit mir besprechen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ich gehe davon aus, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordneten Ärztin/dem verordnetem Arzt oder auch weiteren an der Behandlung beteiligten Personen in Gesundheitsberufen gewünscht ist.
Zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen, in einer Krankengeschichte bin ich gesetzlich verpflichtet, ebenso wie zu deren Aufbewahrung für 10 Jahre.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich und setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben.
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlungen. Sollte eine weitere Behandlung nötig sein, besorgen Sie sich bitte eine neue ärztliche Verordnung mit chefärztlicher Bewilligung der Krankenkasse.
-) Sind auch Hausbesuche möglich?
Wenn Sie nicht mobil sind und nicht zu mir in die Praxis kommen können, biete ich im Raum Biedermannsdorf physiotherapeutische Behandlungen mit Hausbesuch an.
Bitte vergessen Sie nicht, dass der Hausbesuch auf der ärztlichen Verordnung speziell angeführt und von der Krankenkasse für eine zusätzliche Kostenrefundierung bewilligt werden muss.